Datum | Änderung |
12.04.2025 |
Neu: § 3 f) Neu: § 10 d) und f) |
14.04.2024 |
alt: 10 a) Der Kunde muss sich an die Abholungsrichtlinien, welche mietfit vorgibt, halten. neu: 10 a) Der Kunde hält sich an die Abholungsrichtlinien, die mietfit vorgibt.
alt: Dies gilt insbesondere für das definierte Zeitfenster (Tag und Uhrzeit) der Abholung. a) Der Kunde hält sich an die Abholungsrichtlinien, die mietfit vorgibt. Dies gilt insbesondere für die Bestätigung der Abholung durch den Kunden und für die Einhaltung des Zeitfensters am Abholtag (Tag und Uhrzeit). Der Abholtag muss nicht gleich dem Mietende entsprechen.
neu 10 b) 3. Satz eingefügt: Wird die Abholung nicht fristgerecht bestätigt, verlängert sich die Miete um 4 Wochen. |
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