Datum Änderung
 12.04.2025

Neu: § 3 f)

Neu: § 10 d) und f)

14.04.2024

alt: 10 a) Der Kunde muss sich an die Abholungsrichtlinien, welche mietfit vorgibt, halten.

neu: 10 a) Der Kunde hält sich an die Abholungsrichtlinien, die mietfit vorgibt. 

 

alt: Dies gilt insbesondere für das definierte Zeitfenster (Tag und Uhrzeit) der Abholung. 

a) Der Kunde hält sich an die Abholungsrichtlinien, die mietfit vorgibt. Dies gilt insbesondere für die Bestätigung der Abholung durch den Kunden und für die Einhaltung des Zeitfensters am Abholtag (Tag und Uhrzeit). Der Abholtag muss nicht gleich dem Mietende entsprechen. 

 

neu 10 b) 3. Satz eingefügt:

Wird die Abholung nicht fristgerecht bestätigt, verlängert sich die Miete um 4 Wochen.

04.08.2025

Mitwirkungspflicht des Kunden bei §3

Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtet sich der Mieter, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Sollte eine erwartete Abbuchung seitens mietfit in einem laufenden Mietverhältnis nicht erfolgen, obwohl keine Kündigung oder andere vertragliche Änderung vorliegt, wird der Mieter gebeten, mietfit zeitnah zu informieren. Diese Mitwirkungspflicht dient der gemeinsamen Klärung möglicher technischer oder organisatorischer Fehler. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Miete bleibt hiervon unberührt.

 

§ 10Mitwirkungspflicht bei Rückgabe des Mietgegenstandes. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt die Abholung des Mietgerätes durch mietfit. Der Mieter wird spätestens zwei Werktage vor dem geplanten Abholtermin per E-Mail über Datum und Uhrzeit der Abholung informiert (Abholavis). Sollte der Mieter bis zwei Werktage vor dem angekündigten Vertragsende kein Abholavis erhalten haben, wird er gebeten, sich aktiv mit mietfit in Verbindung zu setzen, um einen reibungslosen Ablauf der Rückgabe sicherzustellen. Diese Mitwirkung dient der Vermeidung von Missverständnissen oder Verzögerungen im Rückgabeprozess.

 

§12 mietfit hat sich auf die Vermietung von Fitnessgeräten fokussiert. Ein Verkauf von Fitnessgeräten ist nicht vorgesehen, aber dennoch u.U. möglich. 

 

11.08.25

§3f (Sommerpreise) gelöscht

16.08.25

§1 4. Absatz neuer Satz eingefügt: Bitte verwenden Sie in der gesamten Kommunikation die zu Beginn genannte Email-Adresse. Bei Änderung von Adresse und Email informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

 

§8 neu, letzter Absatz

Mitwirkungspflicht bei Kündigung und Kommunikationsverbindlichkeit (ChatGPT erzeugt)

Hat der Kunde den Mietvertrag gekündigt, erhält er von uns in der Regel innerhalb von 7 Kalendertagen eine schriftliche Bestätigung per E-Mail mit Angabe des Vertragsendes.

Sollte der Kunde innerhalb dieses Zeitraums keine solche Bestätigung erhalten, ist er verpflichtet, sich unverzüglich erneut mit uns in Verbindung zu setzen – vorzugsweise unter der E-Mail-Adresse, die uns aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis bekannt ist, oder alternativ telefonisch oder postalisch.

 

Diese Mitwirkungspflicht dient dem Schutz beider Vertragsparteien. Erfolgt keine Rückmeldung und geht uns keine Bestätigung der Kündigung zu, gilt der Vertrag als fortbestehend.

+ 2. Satz im 1. Absatz: Verwenden Sie bei Kündigung per Email unbedingt die uns bekannte Email-Adresse.