AGB's Fitnessgeräte-Vermietung GmbH (kurz mietfit)
wir nennen sie auch gerne "Fairnessbedingungen"

URNr. S1422 / 2013 / HRB 23073

 

§ 1 Allgemein

a) Der „Mieter“ ist Kunde von „mietfit“. Der Mietvertrag gilt zwischen diesen beiden Parteien. b) mietfit vermietet und der Mieter mietet während der Laufzeit dieses Vertrages ein Fitnessgerät von mietfit. Der Mieter zahlt die Mietkosten unter den nachstehenden Voraussetzungen. Nach Ablauf der Miete gibt der Mieter das/die Geräte an mietfit zurück. c) auf Anfrage des Mieters kann das Mietgerät unter bestimmten Voraussetzungen und nach individueller Kalkulation erworben werden.

 

Der Mieter beachtet die vom Geräte-Hersteller angegebenen Anweisungen. Bedienungsanleitungen sind hier zu finden. Sollte eine Anleitung fehlen, dann bitte um Kontaktaufnahme per Telefon oder Email. Gerne stellen wir die Bedienungsanleitungen auch in gedruckter Form zur Verfügung oder versenden sie per Email. 

 

Der/die Mieter|in ist gesund, bzw. die Verwendung des Gerätes ist mit einem Doktor und/oder Physiotherapeuten geklärt. 

 

Für die Kommunikation zwischen dem Kunden und mietfit wird eine gültige Email-Adresse benötigt, die vom Kunden auch regelmäßig gelesen wird. Sämtlicher Schriftwechsel findet via Email statt. Die im Liefer-/Abhol-Avis kommunizierte Mobilnummer ist nur an Liefertagen erreichbar. 

 

§ 2 Eigentum der Geräte und Standort

a) Alle vermieteten Geräte von Mietfit bleiben während der Laufzeit des Mietvertrages im Eigentum von mietfit. Der Mieter darf die Aufschriften, Seriennummern oder andere fest angebrachte Aufkleber vom Gerät nicht entfernen. Kosten für die Wiederherstellung in den vorherigen Zustand sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter darf während der Mietzeit niemals den Eindruck an Dritte erwecken, Eigentümer des Gerätes zu sein oder das Gerät verpfänden. b) Der Mieter darf das/die Mietgerät/e nicht weitervermieten oder einer dritten Partei ausleihen, außer mietfit gibt ihm hierzu eine schriftliche Erlaubnis. Der Mieter darf das/die Gerät/e nicht ohne schriftliche Zustimmung von mietfit für kommerzielle Zwecke einsetzen. c) Das/die gemietete/n Gerät/e verbleibt / verbleiben während der Laufzeit an der im Mietvertrag vereinbarten Adresse. Der Mieter informiert mietfit umgehend im Falle eines Umzugs.

 

 

§ 3 Zahlungskonditionen

a) Die aufgeführten Preise sowie die im Mietvertrag vereinbarten Preise sind maximal 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Zeit hat mietfit das Recht, die Mietpreise zu erhöhen mit maximal 1% über der vom statistischen Bundesamt offiziell festgelegten Inflationsrate. Im Falle einer Mietpreiserhöhung wird der Mieter einen Monat vor Erhöhung der Preise schriftlich informiert. b) Alle Mieten werden einmal alle 4 Wochen im Voraus bezahlt bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Gerätes. mietfit kann die Kosten, die durch den Verzug entstehen vom Mieter ersetzt verlangen. c) Der Mieter autorisiert mietfit, die regelmäßigen Mieten (bei Erstrechnung inkl. Kaution und Servicepauschale) per Bankabbuchung (SEPA Lastschriftmandat) vom Konto abzubuchen. mietfit hat das Recht, vom Mieter im Falle, dass die Rückgabe des/r Gerät/s nach Ablauf des Mietvertrages versäumt oder im Falle, dass das/ die Gerät/e in einem Zustand zurückgegeben wird/werden, der über die üblichen Gebrauch- und Abnutzungsspuren hinausgeht, den Schaden ersetzt zu verlangen. Nicht berücksichtigt werden übliche Gebrauchs- und Verbrauchsspuren, die bei der Benutzung des/der Gerätes/e entstehen. d) Sind Mietbeträge ausstehend oder überfällig oder verstößt der Mieter gegen diese Vereinbarung, hat mietfit das Recht, den Mietvertrag schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zu beenden und alle Schritte einzuleiten, die zur Rückholung des/der Gerätes/e führen. Der Mieter bestätigt, mietfit dabei zu unterstützen. Der Mieter trägt alle entstandenen Kosten inklusiv entstandener Rechts- und Beratungskosten sowie Zinsen zwischen der Zeit der Beendigung des Mietervertrages und der erfolgreichen Rückholung des/der Geräte/s. e) Anschriftsänderungen, Kontoänderungen sind mietfit unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, so hat der Mieter die Pflicht entstandene Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeanfragen, Bankrücklastkosten, Mahnungen etc. zu übernehmen.

 

§ 4 Kaution

a) mietfit berechnet eine Produktkaution in Höhe von 50 € (ab 01.09.22 - vormals 80 €) pro Mietgerät. mietfit behält diese Kaution bis zum Ende der Mietlaufzeit und schreibt dieses dem Mieter nach Rückgabe wieder gut, im Falle, dass das Gerät im gleichen Zustand zurückgekommen ist, wie es von mietfit an den Mieter zu Beginn der Mietzeit geliefert wurde. Ausgenommen hiervon sind übliche Verbrauchs- und Gebrauchsspuren. Sollten zum Zeitpunkt der Rückgabe noch Mieten nicht bezahlt sein oder andere Beträge offen stehen, bzw. die Frist für den Lastschriftwiderspruch noch nicht abgelaufen sein, hat mietfit das Recht, diese mit der Kaution zu verrechnen. Der Mieter hat keinen Zinsanspruch auf die Kautionshinterlegung.

 

§ 5 Reparaturen

a) Der Mieter trägt die Reparaturkosten für jegliche Beschädigungen (hiervon ausgenommen sind die üblichen Verbrauchs- und Gebrauchsspuren) des mietfit Fitness-Gerätes, der Zubehörteile und ggf. der Verpackung, die während der Laufzeit des Mietvertrages und durch die Benutzung des Gerätes durch den Mieter verursacht wurden. Der Mieter trägt zudem die Kosten im Falle, dass das Gerät während des Rücktransports (wenn Dritte und nicht mietfit selbst) aufgrund unsachgemäßer Verpackung beschädigt wird. Der Mieter muss sich an die von mietfit vorgegebenen Verpackungsanweisungen halten. b) mietfit empfiehlt dem Mieter, das Gerät gegen Unfallbeschädigungen oder Diebstahl zu versichern, da der Mieter für diese Fälle haftet. Dies gilt nicht, wenn der Unfall oder Diebstahl vom Mieter nicht zu vertreten ist.

 

§ 6 Betriebsstörung

a) Der Mieter prüft unmittelbar nach der Lieferung und innerhalb von 15 Min das Gerät. b) Der Mieter ist verpflichtet, mietfit umgehend zu informieren, im Falle, dass das/die Gerät/e nicht einwandfrei funktioniert/en oder beschädigt ist/sind. c) Der Mieter darf keine Reparaturarbeiten am/an den Gerät/en durchführen, ohne vorher eine schriftliche Bestätigung von mietfit bekommen zu haben. mietfit stellt sicher, im Falle einer Betriebsunterbrechung des/r Geräte/s (das/die Gerät/e können nicht verwendet werden) innerhalb eines praktikablen Zeitraums das/die Gerät/e zu ersetzen. Dies gilt nur im Falle, dass eine einfache Reparatur vor Ort nicht möglich ist. Dies gilt, insofern dass das/die Gerät/e nicht zweckentfremdet oder für Zwecke in Einsatz gebracht wurde/n, für welche es/sie nicht entwickelt ist/sind.

 

§ 7 Abtretung des Mietvertrages

a) mietfit ist berechtigt, den Mietvertrag in Teilen oder gesamt durch schriftliche Mitteilung an den Mieter an eine dritte Partei zu übertragen

 

§ 8 Beendigung des Vertragsverhältnisses

a) Das Vertragsverhältnis endet durch schriftliche Mitteilung (formlose Email an kuendigung@mietfit.de oder an team@mietfit.de genügt) des Mieters an mietfit. mietfit bestätigt die Kündigung per Email. Das Vertragsverhältnis besteht minimal 4 Wochen nach Anlieferung des/der Geräte/s beim Mieter oder wie im Mietvertrag festgelegt. Wird der Vertrag durch den Mieter nicht mindestens drei Wochen vor Ende der Mindestmietzeit bzw. einer Mietperiode gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils weitere vier Wochen. Unabhängig davon wie lange vorher die Mindestmietzeit war. b) Zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung muss der Mieter sich an die Abholungsanweisungen (siehe § 9), halten. c)  Tag der kostenlosen Abholung ist i.d.R., aber nicht unbedingt, der Tag an dem der Mietvertrag endet. 2 - 4 Tage vor der Abholung wird ein Zeitfenster für die kostenlose Abholung genannt. Dies hat der Mieter bis spätestens 24 Stunden vor der geplanten Abholung schriftlich (formlos per Email) zu bestätigen. Wird der Abhol-Termin nicht bestätigt, so verlängert sich die Miete bis zur nächsten kostenlosen Abholmöglichkeit. Zunächst aber maximal nur um 4 Wochen.

Das Vertragsverhältnis endet automatisch im Falle, dass der Mieter Konkurs anmeldet, eine eidesstattliche Versicherung ablegt oder aus anderen Gründen zahlungsunfähig ist. Dies ist mietfit unverzüglich mitzuteilen. 

 

 

§ 9 Servicepauschalen und Lieferung

mietfit vermietet innerhalb des definierten Vermiet- und Aktionsgebietes Fitnessgeräte. Ein Lieferung zu Sonderzielen ist auf Nachfrage ggf. auch möglich. Das Vermiet-Gebiet ist in Zonen eingeteilt. Je nach Wohnort hat der Kunden die Möglichkeit aus verschiedenen Lieferoptionen zu wählen. Für die Lieferoptionen gilt:

a. bis Bordstein: 

Die Übergabe des bereits vollständig aufgebauten Fitness-Gerätes erfolgt am Transporter an zwei vom Kunden zu bestimmende Personen. Die beiden Helfer tragen das Gerät sofort ins Haus. Regnet oder schneit es, wird das Gerät mit einer Plane oder ähnliches (stellt der Kunde) abgedeckt. 

b. bis Haustüre:

Gemeint ist die Eingangstüre im Erdgeschoß eines Gebäudes. (Nicht die Wohnungstüre z.B. im 4. Stock) 
Ein mietfit Mitarbeiter hilft einer Person beim Kunden das Gerät vom Transporter bis zur Haustüre zu transportieren.

c. Standard 1-Mann-Service:

Der mietfit Mitarbeiter hilft einer Person beim Kunden das Fitness-Gerät vom Transporter bis zur Verwendungsstelle zu tragen. (z.B. Keller oder 3. Stock - mit oder ohne Aufzug). Bei Schäden trägt der Verursacher das Haftungsrisiko.

d. Premium 2-Mann-Service:

In Städten mit >500.000 Einwohnern kann die Lieferung und Abholung mit zwei mietfit Mitarbeitern gebucht werden. Es kann sein, dass sich die Lieferung aufgrund des größeren personellen Aufwand (deutlich) verzögert. Bei von mietfit verursachten Schäden während der Lieferung/Abholung trägt mietfit das Haftungsrisiko. Siehe § 11.

Bei b. bis d. ist es erforderlich, dass der oder die mietfit Mitarbeiter das Transportfahrzeug in unmittelbarer Nähe sicher so abstellen können, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. Ist dies für mietfit erst am Tag der Lieferung erkennbar, behält sich mietfit vor die Lieferung als Lieferung bis "Bordstein" durchzuführen, oder wenn das nicht möglich ist die Lieferung zu stornieren. Der Kunde ist darüber im Vorfeld informiert.

Die Servicepauschalen zu den Lieferoptionen finden Sie hier.

 

Lieferzeit ist i.d.R. in einem 2-stündigen Zeitfenster zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Der Kunde bekommt von mietfit i.d.R. vor der Lieferung ein Liefer-Avis mit dem Zeitfenster genannt. Der Kunde bestätigt dieses spätestens bis zum im Avis genannten Zeitpunkt. Am Liefertag ist der Kunde auf der genannten Telefon-Nr ab eine Stunde vor dem genannten Zeitfenster für Terminänderungen erreichbar. Ist der Kunde nicht erreichbar, behält sich mietfit vor, die Lieferung abzubrechen, zu verschieben oder zu stornieren. 

 

§ 10 Richtlinie zur kostenlosen Abholung des/der Geräte/s

a) Der Kunde muss sich an die Abholungsrichtlinien, welche mietfit vorgibt, halten. Dies gilt insbesondere für das definierte Zeitfenster (Tag und Uhrzeit) der Abholung. Der Abholtag muss nicht gleich dem Mietende entsprechen. cccc Der Kunde ist telefonisch ab einer Stunde vor dem im Vorfeld genannten Zeitfenster für mietfit bzgl. Terminänderungen erreichbar. Scheitert die Abholung aus Gründen die mietfit zu vertreten hat, dann verlängert sich die Miete kostenlos bis zur nächsten Abholgelegenheit. Scheitert die kostenlose Abholung aus Gründen die der Mieter vertritt, dann verlängert sich die Miete kostenpflichtig zu den bestehenden Konditionen bis zur nächsten kostenlosen Abholmöglichkeit. Scheitert die Abholung ein zweites Mal, ist der Mieter verpflichtet das Gerät selbst oder per Spedition zu mietfit zu senden.

b)  Abholzeit ist i.d.R. in einem 2-stündigen Zeitfenster zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Der Kunde bestätigt dieses spätestens bis zum im Avis genannten Zeitpunkt. Die Abholung erfolgt auf die gleiche Weise wie die Lieferung stattgefunden hat. Z.B. Lieferung war "Bordstein", dann stellt der Kunde zur Abholung bei Ankunft von mietfit ebenfalls das Gerät am "Bordstein" zur Verfügung. Ist eine andere Abhol-Art erforderlich, verrechnet mietfit die Servicepauschale mit der Kaution. Eine spontane Premium 2-Mann Abholung ist nicht möglich.

Die Abholung am Ende der Mietzeit ist i.d.R. kostenlos. Erfolgt eine Leerfahrt, d.h. das Gerät kann (trotz Terminvereinbarung) nicht abgeholt werden, dann berechnen wir dafür eine Servicepauschale (Standard-Servicepauschale der entsprechenden Zone), mindestens aber 15 €. Die aktuellen Servicepauschalen finden Sie hier. Dem Mieter steht es frei das Fitnessgerät in Absprache mit mietfit selber zu mietfit ins Lager zu transportieren oder eine Spedition/Kurier auf eigene Kosten zu beauftragen. Auch mietfit kann mit einer kostenpflichtigen Abholung/Transport des Fitnessgerätes beauftragt werden. 

 

  

§ 11 Haftung

a) mietfit haftet für Sachschäden nur in Höhe der Einstandsplicht seitens der Betriebshaftplichtversicherung. Dem Mieter wird empfohlen, vor Nutzung des/der Geräte/s den Hausarzt aufzusuchen. b) Der Mieter ist verpflichtet, eine Unfallversicherung abgeschlossen zu haben (privat oder gesetzlich), welche Verletzungen oder Tod durch die Nutzung des Gerätes ausreichend abdeckt. c) Bevor das/die Gerät/e vom Mieter zum Training eingesetzt wird/werden, muss der Mieter sicherstellen, dass alle Nutzer des/r Geräte/s ausführlich über den sicheren Gebrauch instruiert wurden. Hierzu wird dem Mieter vom Vermieter entweder eine Bedienungsanleitung ausgehändigt, oder online bzw. als Video-Anleitung zur Verfügung gestellt.

d) Der Kunde kann bei der Lieferung aus verschiedenen Lieferoptionen wählen. Bei den Lieferoptionen "Haustüre" und "Standard-Service" hilft der liefernde mietfit Mitarbeiter dem Kunden das Gerät vom Transporter bis zur Haustüre bzw. bis zum Verwendungsort zu tragen. Dabei ist der mietfit Mitarbeiter Erfüllungsgehilfe des Kunden. Bei Beschädigungen haftet der Mieter bzw. dessen Versicherung für den oder die Schäden.

 

§ 12 Gewährleistung bei Kauf des/der Mietgeräte/s

a) Entscheidet sich der Mieter, das/die Mietgeräte zu erwerben, haftet mietfit nach den gesetzlichen Regelungen nach Abschluss des Kaufvertrages (Rechnungsdatum) für auftretende Mängel anhand der gesetzlichen Gewährleistungsvorgaben für Gebrauchtgeräte für ein Jahr. b) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, wie zum Beispiel Schäden, die ausschließlich beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung der Ware entstanden sind. c) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde die Mängel nicht unverzüglich meldet.

 

§ 13 Sonstige Bestimmungen

Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Mietvertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.

 

§ 14 Datenschutz

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehandelt. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden minimal für die Dauer des Mietverhältnisses bei uns gespeichert. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung vor Abschluss und während des Mietverhältnisses Adressdaten an andere Unternehmen z.B. SCHUFA weitergeben. Wir halten uns vor, Neuentwicklungen und Änderungen im Mietprogramm oder am Produkt selbst, den

Mietern mitzuteilen.

 

§ 15 Gerichtstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das für den Sitz von mietfit zuständige Gericht.

 

§ 16 Schufa-Klausel zu Dienstleistungsanträgen

Ich willige ein, dass mietfit der SCHUFA Holding Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Dienstleistungsvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird mietfit der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score- Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

 

(AGB’s erstellt und geprüft durch Rechtsanwältin Sabine Schamriß, Freisinger Straße 1, 85435 Erding)